Was ist die Erbschaftssteuer?
Wenn Sie etwas erben, müssen Sie auf den Wert des Geerbten Steuer zahlen.
Die flämische Steuerbehörde oder das föderale Einregistrierungsamt (für die Region Brüssel-Hauptstadt und die Wallonische Region) berechnen die Steuer, die Sie schuldig sind, auf Grundlage der Erbfallanmeldung, die Sie als Erbe einreichen müssen.
Worauf müssen Sie Erbschaftssteuer zahlen?
Wenn der Verstorbene Gebietsansässiger von Belgien ist
Wenn der Verstorbene Gebietsansässiger1 von Belgien ist
- Müssen alle nachgelassenen Güter (d. h. weltweit) gemeldet werden
- Wird auf diese Güter Erbschaftssteuer fällig
Vom Wert des nachgelassenen Vermögens dürfen die Bestattungskosten und eventuelle Verbindlichkeiten des Verstorbenen abgezogen werden. In Flandern müssen Sie keinen Nachweis dieser Kosten und Verbindlichkeiten vorlegen. Dafür wird automatisch eine Pauschale von 6.000 Euro für die Bestattungskosten und 1.500 Euro für die Verbindlichkeiten vom Nachlass abgezogen (Beträge von 2015). Diese Beträge sind an den Verbraucherpreisindex gebunden. Die Schulden, die eigens für den Erwerb oder den Erhalt von Immobilien gemacht wurden (z. B. Hypothekenschulden), sind von diesem Pauschalsystem ausgeschlossen. Sie können sich stets dafür entscheiden, doch die tatsächlichen Kosten und Verbindlichkeiten nachzuweisen.
Wenn der Verstorbene kein Gebietsansässiger von Belgien ist
Wenn der Verstorbene kein Gebietsansässiger von Belgien ist
- Müssen nur eventuelle in Belgien gelegene Immobilien gemeldet werden
- Wird der Nachlass mit der sogenannten Steuer auf den Nachlass belastet
Die Steuer auf den Nachlass wird auf den Wert der in Belgien gelegenen Immobilien berechnet, ohne Abzug von Bestattungskosten aber mit beschränktem Abzug von Verbindlichkeiten. In Flandern und Brüssel dürfen Schulden, die eigens für den Erwerb oder den Erhalt in Belgien gelegener Immobilien gemacht worden sind, abgezogen werden, wenn der Verstorbene ein EWR2-Einwohner war. In Wallonien können die Verbindlichkeiten in Bezug auf in Belgien gelegene Immobilien stets abgezogen werden, ungeachtet des Wohnsitzes des Verstorbenen.
Bei einem Gebietsfremden oder einem Gebietsansässigen mit einer anderen als der belgischen Staatsangehörigkeit kann Erbschaftssteuer in dem Land anfallen, wo der Verstorbene wohnte oder aus dem er stammte. Diese Regelung ist von Land zu Land unterschiedlich. Für eine korrekte Abwicklung schalten Sie am besten einen Notar oder Anwalt im betroffenen Land ein.
Was wird für die Berechnung der Erbschaftssteuer als Nachlass betrachtet?
Als Erbe zahlen Sie Erbschaftssteuer auf die Güter, die der Verstorbene am Datum seines Todes tatsächlich in seinem Besitz hatte. Bestimmte Güter werden jedoch fiktiv zum Nachlass hinzugefügt, sodass Sie auch darauf Erbschaftssteuer zahlen müssen.
Ungleiche Verteilung der Ehegemeinschaft
Wenn Sie als überlebende(r) Ehegatt(e)(in) durch eine Klausel in Ihrem Ehevertrag mehr als die Hälfte des gemeinsamen Vermögen erhalten, zahlen Sie auf den Teil über der Hälfte Erbschaftssteuer.
Schenkungen weniger als 3 Jahre oder 5 Jahre vor dem Tod
Wenn Sie eine Schenkung beweglicher Güter nicht registrieren lassen, zahlen Sie keine Schenkungssteuer. Die Schenkung wird jedoch dem Nachlass hinzugefügt, wenn der Schenker innerhalb von 3 Jahren (Flämische Region und Region Brüssel-Hauptstadt) bzw. 5 Jahren (Schenkungen ab dem 1. Januar 2022 in der Wallonischen Region) nach der Schenkung stirbt. Dann zahlen Sie Erbschaftssteuer auf die Schenkung.
Wenn die Schenkung mittels einer (belgischen) notariellen Urkunde abgewickelt wird, zahlen Sie Schenkungssteuer. In diesen Fall sind Sie keine Erbschaftssteuer mehr schuldig, auch wenn der Schenker innerhalb drei Jahren nach der Schenkung stirbt.
Klausel für einen Dritten
Ein Beispiel dafür ist die Lebensversicherung. Wenn der Verstorbene eine Lebensversicherung mit Ihnen als Begünstigtem abgeschlossen hatte, zahlen Sie darauf meist Erbschaftssteuer. Ob Sie Erbschaftssteuer auf die Auszahlung einer Lebensversicherung zahlen, ist von Ihrer Situation abhängig.
Wie viel Erbschaftssteuer müssen Sie zahlen?
Der Fiskus berechnet die Erbschaftssteuer auf Grundlage
- Des Wertes des Erbes, das Sie erhalten
- Des Verwandtschaftsgrades zum Verstorbenen
Je höher der Betrag, umso mehr Erbschaftssteuer Sie zahlen müssen. Je näher Ihre Verwandtschaft mit der verstorbenen Person, desto weniger Erbschaftssteuer.
Die Erbschaftssteuer schwankt von Region zu Region. Ob die wallonische, flämische oder Brüsseler Gesetzgebung Anwendung findet, ist vom Steuerwohnsitz des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Ablebens abhängig. Wohnte der Verstorbene im Zeitraum von fünf Jahren vor dem Tod an mehr als einem Ort in Belgien, wird der Steuersatz der Region angewendet werden, in der er in dieser Zeit am längsten gewohnt hat.
1 Ein Gebietsansässiger ist jede Person, die zum Todeszeitpunkt den Steuerwohnsitz in Belgien hatte.
2 EU + Island, Liechtenstein und Norwegen