Der Tod eines lieben Menschen ist ein schwerer Moment in unserem Leben. In dieser emotional belastenden Zeit muss viel geregelt werden, und Sie haben wahrscheinlich eine Menge Fragen. Darum möchten wir Ihnen dabei helfen.
KBC hilft Ihnen
Bei der KBC erhalten Sie beim Tod eines Angehörigen die Unterstützung eines Teams für Nachlässe. Sobald Sie uns einen Todesfall melden, nehmen wir Ihnen eine Menge Verwaltungsarbeit ab.
Wir geben Ihnen nützliche Informationen und sorgen für die korrekte Abwicklung der Bank- und Versicherungsangelegenheiten bei der KBC.
Digitale Nachlassakte
Wenn Sie bei der KBC als Hinterbliebener einer verstorbenen Person registriert sind, können Sie Zugriff erhalten auf die digitale Nachlassakte in KBC Mobile und KBC Touch. So können Sie die Abwicklung des Nachlasses jederzeit verfolgen. Sie können sehen, in welchem Stadium sich die Abwicklung befindet und welche Dokumente wir von Ihnen benötigen. Diese Dokumente können Sie sofort hochladen. Sie können uns auf diesem Weg auch Rechnungen zukommen lassen zur Zahlung von den gesperrten Konten (sofern ein gesperrtes Zahlungskonto vorhanden ist). Für jedes Dokument und jede Rechnung können Sie auch den jeweiligen Bearbeitungsstand einsehen.
Was tun bei einem Todesfall?
Sie haben einen lieben Menschen verloren. Als Angehöriger müssen Sie recht schnell einige Verwaltungsformalitäten erledigen. Andere Dinge können noch etwas warten. Wissen Sie nicht, wo Sie anfangen sollen? Mit einer Checkliste helfen wir Ihnen.
Den Todesfall melden
Um die Bankangelegenheiten nach einem Todesfall gut und einfach zu erledigen, beginnen Sie mit der Meldung eines Todesfalls. Das ist auch online möglich. Wir informieren Sie, was in den jeweiligen Etappen erledigt werden muss.
Registrieren Sie sich als Hinterbliebener
Um als möglicher Erbe ins Nachlassdossier aufgenommen zu werden, müssen Sie sich als Hinterbliebener registrieren. Sie können sich und andere Hinterbliebene online registrieren.
Wie zahlen Sie Ihre Rechnungen?
Um die Rechte der Erben zu sichern, ist die KBC gesetzlich verpflichtet, vorübergehend die Konten und Schließfächer des Verstorbenen und des Ehepartners zu sperren. Dies geschieht unmittelbar bei Meldung des Todesfalles.
Als Erbe können Sie die Rechnungen bezahlen
- Mit ihrem eigenen Geld. Die Erben können diese Zahlungen später untereinander mit den anderen Erben verrechnen
- Mit dem Geld des Kontos für das Lebensgeld des Partners des Verstorbenen (falls zutreffend)
- Von einem gesperrten Konto aus, wenn die Zahlungen gesetzlich zugelassen sind und der Kontostand ausreicht