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Brauchen Sie einen Termin?
Wegen des Coronavirus können Sie Termine derzeit nur telefonisch vereinbaren. Kontaktieren Sie die Experten von KBC Live oder eine Filiale in Ihrer Nähe.
Wir planen Ihren Termin so weit wie möglich per Telefon oder Video-Chat. Müssen Sie in Ausnahmefällen doch in Ihre Filiale oder Agentur kommen? Dann sorgen wir dafür, dass alles so sicher wie möglich verläuft.
Wenn Sie spezifische Fragen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf Ihre finanzielle Situation haben, wenden Sie sich bitte an diese Kontaktstelle: corona@kbc.be Tel. 02 448 02 44.
Weitere allgemeine Informationen über das Coronavirus finden Sie auf der Regierungswebsite des FÖD Volksgesundheit.
Seit Mittwoch, 18. März, sind unsere Filialen und Agenturen nur noch nach Terminvereinbarung zugänglich. Sie können Ihre KBC-Filiale unter deren allgemeiner Telefonnummer erreichen.
Auch Ihr Versicherungsagent bleibt telefonisch erreichbar. Die Telefonnummer Ihres Versicherungsagenten finden Sie auf der Website unter "KBC in Ihrer Nähe", in KBC Mobile unter "Ihre Kontakte" und in KBC Touch% unter "Kontakt".
Sie können unsere Experten von KBC Live über unsere App KBC Mobile oder telefonisch unter 078 353 138 zwischen 8 und 22 Uhr und auch samstags zwischen 9 und 17 Uhr kontaktieren.
Laut FÖD Volksgesundheit gibt es keine Ansteckungsgefahr durch das Berühren von Bargeld. Elektronisch bezahlen wird aber empfohlen. So respektieren Sie den sozialen Abstand.
Auf der Website des VLAIO finden Sie eine aktuelle Übersicht der Unterstützungsmaßnahmen:
Gesundheit
Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes im Ausland hängt dies von den allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Unter den derzeitigen Bedingungen sind die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt (begrenzt) versichert. Auch wenn Sie trotz negativer Reisehinweise des Auswärtigen Amtes in ein Risikogebiet gereist sind, wird die KBC bei einem Krankenhausaufenthalt infolge einer Coronarinfektion die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Leistungen erbringen.
Sie erhalten nur dann eine Leistung, wenn Sie mit Corona infiziert sind und das mit den nötigen Attesten belegen können. Bei wirtschaftlichem Verlust oder einer präventiven Quarantäne bekommen Sie keine Leistungen.
Ja, Sie erhalten eine Leistung, wenn Sie sich mit Corona infiziert haben und die Karenzzeit abgelaufen ist.
Wichtig: Sie müssen uns die nötigen Atteste zum Beleg vorlegen. Sie erhalten also keine Leistung bei einer präventiven Quarantäne.
Ja, bei Aufnahme in ein belgisches Krankenhaus sind Sie immer versichert. Werden Sie im Ausland in ein Krankenhaus aufgenommen? Auch dann sind Sie (begrenzt) versichert. Prüfen Sie in dem Fall die Allgemeinen Bedingungen Ihrer Versicherung.
Ja, Sie sind in dem Fall (begrenzt) versichert. Prüfen Sie die Allgemeinen Bedingungen Ihrer Versicherung.
Ja, Sie sind in dem Fall (begrenzt) versichert. Prüfen Sie die Allgemeinen Bedingungen Ihrer Versicherung.
Reisen
Diese Kosten werden nicht durch unsere Reiserücktrittsversicherungen erstattet. Wenden Sie sich an das Reisebüro, den Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft, um eine Rückerstattung, Änderung oder Verschiebung Ihrer Reise zu erhalten.
Die europäische Gesetzgebung erlegt den Fluggesellschaften in der Europäischen Union bestimmte Verpflichtungen auf. Weitere Informationen über Ihre Rechte im Falle einer Annullierung durch eine Fluggesellschaft finden Sie auf der Website des FÖD.
Am Besten befolgen Sie die Richtlinien der Regierung.
Wir haben eine ausführliche Seite mit häufig gestellten Fragen zur Reiseversicherung:
Mit einer Reiserücktrittsversicherung erhalten Sie in bestimmten Fällen eine Entschädigung, wenn Sie Ihre Reise stornieren müssen. Am besten wenden Sie sich an Ihr Reisebüro, Ihren Reiseveranstalter oder Ihr Beförderungsunternehmen, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.
Die folgenden Fälle sind keine gültigen Gründe für eine Entschädigung:
- Der Ausbruch des Coronavirus im Bestimmungsland
- Eine Reisewarnung der belgischen Regierung
ein Verbot der Einreise in das Bestimmungsland aufgrund - Des Coronavirus.
Haben Sie selbst eine Reise organisiert?
Kontaktieren Sie die verschiedenen Dienstleister (Fluggesellschaft, Hotel usw.), um die Möglichkeiten zu besprechen.
Für Ihre Aufenthaltskosten gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels. Bei manchen Hotels kann man bis ganz kurz vor dem Aufenthalt kostenlos stornieren. Andere stellen bei einem Nichterscheinen die erste Übernachtung in Rechnung.
Haben Sie einen Rabatt erhalten, weil Sie früh gebucht haben? Dann können Sie normalerweise nicht stornieren.
Wollen Sie mehr über die Reiserücktrittsversicherung erfahren?
Der FÖD Beschäftigung hat zusammen mit den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften einen praktischen Leitfaden verfasst, um die Verbreitung von COVID-19 am Arbeitsplatz zu verhindern.
Sie finden hier verschiedene Tipps, wie Sie Ihr Unternehmen auf sichere Art und Weise neu starten können. Darin stehen auch allgemeine Richtlinien zur Vermeidung der Verbreitung von COVID-19 am Arbeitsplatz.
Haben Sie nicht gefunden, was Sie suchten?
Senden Sie dann Ihre Frage an corona@kbc.be. Wir stehen bereit, um Ihnen so gut wie möglich zu helfen.